Dienstag, 24. April 2012

Gekörnte Brühe, Kaffee, Hustentee, Eucalyptus-Kapseln und -Nasenspray, dazu Acacia Senegal gurgeln. Der Schwindel und die Hitze lassen allmählich nach. Ich hatte noch nie Fieber. Das war das erste Mal, richtig mit Konzentrationsstörungen. Zum Glück war Nina mit Paracetamol da. Wadenwickel und Schlaf sind ein No-Go. Hab selten so viel Gänsehaut gehabt. Anfangs habe ich allerdings Imidin-Nasentropfen genommen.

Samstag, 21. April 2012

Donnerstag, 19. April 2012

Nina Hagen meldete sich nach meiner Mail: Sie ist nicht Schirmherrin der Irrenoffensive sondern der Patverfü.
Mutter erholt sich allmählich von dem Schlaganfall am Dienstag. Hoffentlich kann sie am Sonntag die Konfirmation mitfeiern.

Montag, 16. April 2012

Hab Alexandra Hofmann gefragt, wen sie ansprechen würde, um Gedächtnisprotokolle Zwangspsychiatrisierter a la Montagsdemo zu veröffentlichen. Sie dachte sofort an Manfred Lütz. Anzurufen wäre schön. Meuser scheint Nina Hagen bei Pattloch betreut zu haben, außerdem besagten Manfred Lütz.
Rene Talbot hat mir geschrieben. Die Patientenverfügung scheint zu funktionieren. "Ja selbstverständlich, denn Ärzte kommen in eine ziemlich gefährliche Lage, strafbare Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu begehen, wenn sie die PatVerfü missachten. Siehe auch: PatVerfü gerichtlich bestätigt: http://www.patverfue.de/handbuch/urteil Sie muss allerdings auch so eingesetzt werden, wie es im PatVerfü-Handbuch und den Websites nachzulesen ist (z.B. sollte man sich ein ärztliches Attest über Geschäftsfähigkeit besorgen, damit die Unterschrift "wasserdicht" wird) Sie ist rechtlich gesehen für Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der BRD sogar in der Schweiz, Frankreich, Schottland Finnland und Estland wirksam, wenn man auch ehrlicherweise daszu sagen muss, http://www.patverfue.de/handbuch/ausland Unserer Erfahrung nach bekommen die Ärzte dann, wenn sie so eine PatVerfü zu sehen bekommen, ganz spitze Finger weil sie die rechtliche Lage ganz genau kennen. Grüßle rene"
Zu Ostern rief eine Ex-Altenburger Physiotherapeutin aus Nürnberg an, stellte sich als Isabell vor und fragte, ob ich Olaf Salzer kenne. Er sei bei ihr in Behandlung gewesen und vor Jahren an einem Ewing Sarkom gestorben. 32 Jahre wäre er jetzt. Heute habe ich wieder Post für eine Nicki Salzer bekommen und überlegt, ob ich sie an sie weiterleite. Diesmal kam sie von O2. Dabei stieß ich auf einen Olaf Salzer, der vor sechs Jahren starb. Auf der Seite ein Werbebanner von O2. Kurz vorher kam von Google die Nachricht von einer Todesanzeige. Ich glaube, ich lösche das Alert auf meinen Namen. Dass ich gestern etwas über Bestatter geschrieben hatte, hat nichts damit zu tun. Ich muss tatsächlich Lachyoga machen. Das wird mir gut tun.

Sonntag, 15. April 2012

Ich habe zufälligerweise einen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) vorzuliegen, der das Psych KG entgegen der UN Behindertenrechtskonvention zementiert und psychiatrischer Willkür Tür und Tor öffnet. Einleitend legt der Entwurf im Untertitel 2 Behandlungsvertrag § 630c Absatz (2) fest, dass der Patient lediglich auf Nachfrage über Behandlungsfehler zu informieren sei und falls es zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren des Patienten erforderlich sei. Gesundheitliche Gefahren sind bei einer Zwangseinweisung aber hundertprozentig zu erwarten. Wer danach keine posttraumatischen Belastungsstörungen hat, hatte sie vorher schon. Absatz (4) Punkt 1 und 2 sind danach nicht verwunderlich. Fakt ist andererseits, dass der Betroffene heute selbst anwaltsgestützt genauso wenig Chancen hat einer psychiatrischen Behandlung auszuweichen wie im Dritten Reich einer Deportation, bei der es bekanntermaßen auch keine vorherige Informationspflicht gab, wie es der Entwurf in Paragraph §630e zu den Aufklärungspflichten fortschreibt. Der Paragraph räumt zwar in Absatz (2) Punkt 2 ein, dass die Aufklärung rechtzeitig erfolgen muss, relativiert das aber in Absatz (3) Punkt 1 und 2 ebenfalls sofort wieder. Sogar die Einsichtnahme in die Patientenakte (§ 630g) kann dem Betroffenen postum gemäß Absatz (1) verwehrt werden. Für eine Demokratie ist dieses Konstrukt erstaunlich. Mir verging jedenfalls die Lust weiterzulesen. Solange dieses Gesetz gilt, ist es riskant krankenversichert zu sein. Denn damit ist das Risiko einer Zwangsbehandlung in Deutschland erhöht. Unvergütet würde dich nicht mal ein Psychiater behandeln. Dann ergäbe sich vielleicht eine Haftunterbringung, die aber im Gegensatz zu der Psychiatrisierung nur kurzzeitig wäre.
Hab für Mutter die pan tx-l37d28es Bedienungsanleitung rausgesucht. Vielleicht speichert sie mir die nächste Leoz-Sendung. Hab bei Lablue einen Bulgaren kennengelernt, den ich nicht mag. Mich stört tatsächlich alles an ihm. Da hilft nicht mal Mitleid, um auf ihn zu zu gehen. Hoffentlich geht es UW Groke nicht mit mir so.